Kommunale Wärmeplanung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz bzw. WPG) zum 01.01.2024 wurden Kommunen dazu verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Der daraus resultierende individuelle Wärmeplan soll im Rahmen der Energiewende einen entscheidenden Beitrag zur Transformation des Wärmesektors leisten und lokale Alternativen zu fossilen Energieträgern wie Gas und Öl aufzeigen. Eine landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes erfolgte zu Beginn des Jahres 2025.

Die Gemeinde Untermerzbach hat sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes dazu entschlossen, eine Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie durchzuführen. Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH im Zeitraum von Dezember 2024 bis März 2026 erarbeitet. Das Ziel des geförderten Projektes war die Erstellung eines zukunftsfähigen Wärmeplanes unter Berücksichtigung der zentralen Frage, wie die Wärmeversorgung im Gemeindegebiet ohne Einsatz fossiler Energieträger sichergestellt werden kann. Die Kommunale Wärmeplanung soll die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und andere Betroffene über bestehende und zukünftige Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort informieren und als Entscheidungshilfe dienen.

Hier gelangen Sie zum Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung Untermerzbach.