Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.untermerzbach.de veröffentlichte Webpräsenz. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Gemeinde Untermerzbach bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, kurz BGG, sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.

 

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 25. Oktober bis 17. November 2025 extern durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
 

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Einige Inhalte sind bei veränderten Darstellungseinstellungen des Browsers nicht immer ausreichend zu erkennen 
  • In mobiler Ansicht wird nicht immer eine Alternative zu einer Wischbewegung angeboten
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente.
  • Der Fokusrahmen ist nicht immer ausreichend sichtbar 
  • Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen.

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.

 

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.11.2025 erstellt.

 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns unter: 


Gemeinde Untermerzbach
Marktplatz 8
96190 Untermerzbach
Telefon: 09533 98090
Telefax: 09533 980929
E-Mail: info@untermerzbach.de

 

Schlichtungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV 
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html