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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können ihre Vorschläge bis zum 17. März 2023

schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Gemeinde Untermerzbach, Marktplatz 8, 96190 Untermerzbach, Zi.Nr. 15, I. Stock

Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Aufenthaltsdauer in der Gemeinde, Beruf, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten. Der Bewerbungsbogen ist im Rathaus erhältlich bzw. steht zum Download bereit.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch (Tel. 09533/9809-0) gerne zur Verfügung.

Informationen zum Schöffenamt

Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagliste

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter dem Link:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/