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Bekanntmachung: Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Industriegebiet Rösler" gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB

Der Gemeinderat Untermerzbach hat in seiner Sitzung am 29.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans

„Industriegebiet Rösler“

beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flur Nr. der Gemarkung Memmelsdorf i. Ufr.:

  • teilweise:   1429, 1430, 1439, 1440, 1444 , 1494, 1435/1, 932/2 
  • ganz:         921, 1431, 1432, 1433 , 1435, 1436, 1437, 1438, 1488, 1489, 1490, 1491, 1492, 1430/1, 1431/1 , 1431/2                                                                     

                    

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.03.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird bekannt gegeben, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Rösler“ in der Fassung vom 31.01.2019 in der Zeit vom

28.02.2019 bis 29.03.2019

im Rathaus Untermerzbach - Zimmer-Nr. 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich einsehbar ist. Nach vorheriger Terminabsprache können die Planunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es können Äußerungen zur Planung abgegeben werden. Bei Bedarf werden notwendige Auskünfte zur Planung erteilt. Eingehende Äußerungen werden zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gewürdigt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Untermerzbach unter www.untermerzbach.de eingesehen werden:

Bebauungsplan

Begründung

Umweltbericht

Umweltbericht Anlage Maßnahmen

Umweltbericht Anlage Bewertung

Artenschutzrechtliche Prüfung

Lärmschutz

 

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Untermerzbach, den 19.02.2018

H. Dietz, 1. Bürgermeister