Sie möchten bei den allgemeinen Kommunalwahlen (Gemeinde– und Landkreiswahl) am 15. März 2020 mitwirken? - Dann beteiligen Sie sich aktiv bei der Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses.
Um Wahlhelfer werden zu können, sollten Sie am Wahltag
· seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Untermerzbach gemeldet sein
· das 18. Lebensjahr vollendet haben
· die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger) besitzen.
Als Wahlhelfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Sie haben Interesse?
Dann melden Sie sich beim Wahlamt der Gemeinde Untermerzbach, Marktplatz 8, 96190 Untermerzbach, EG, Zi.Nr. 1 (Frau Grell), oder per E-Mail: ewo@untermerzbach.de.
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.